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Sozialvericherungen

Die österreichische Sozialversicherung ist in Selbstverwaltung organisiert, indem die gesetzlichen (beruflichen) Interessenvertretungen Vertreter in die Organe eines Sozialversicherungsträgers entsenden, welche die Geschäfte der Sozialversicherung weisungsfrei führen. Dem Staat steht ein Aufsichtsrecht durch Aufsichtsbehörden zu.

Prinzipien und Aufgaben
In Österreich herrscht das Prinzip der Pflichtversicherung. Der Leistungsbedarf eines Jahres wird nahezu vollständig aus dem Beitragsaufkommen des gleichen Jahres bestritten, d.h. angesammeltes Kapital dient im wesentlichen nur als kurzzeitige Schwankungsreserve (Nachhaltigkeitsrücklage, Generationenvertrag, Finanzierungsprinzip). Die Leistungen werden vorwiegend als für alle Versicherten gleiche Sachleistungen (Solidaritätsprinzip) oder als beitragsabhängige Geldleistungen (z.B. Pensionen, Krankengeld) erbracht. Zu den Aufgaben der Sozialversicherung gehören neben den Versicherungsleistungen im engeren Sinn auch Gesundheitsvorsorge, Sicherheitsberatung sowie Rehabilitation.

Es sind nicht alle Pflichtversicherten in allen Zweigen versichert. Sofern man nur in einzelnen Zweigen der Sozialversicherung (zB.: Unfallversicherung) versichert ist, spricht man von Teilversicherung. Im Gegensatz dazu von Vollversicherung wenn man in allen Bereichen pflichtversichert ist. Eine Sonderstellung nimmt die Arbeitslosenversicherung ein, die nicht zur Vollversicherung zählt.

Rechtsgrundlagen
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG)
Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG)
Freiberufliches Sozialversicherungsgesetz (FSVG)
Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG)
Verordnungen
Satzungen der einzelnen Sozialversicherungsträger

Quelle