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Sichere Zukunft
Gesetzliche Vorsorge
Die gesetzliche Vorsorge basiert auf dem Umlageverfahren. Die eingezahlten Beiträge werden nicht gespart, sondern sofort für die laufenden Rentenzahlungen an die jeweiligen Rentner verwendet. Daher besteht auch kein Anspruch auf Rückzahlung der eingezahlten Beiträge, sondern nur auf Beteiligung an den laufenden Einnahmen.
Im Jahr 2030 werden nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt-
und Berufsforschung (IAB) durch das höhere Lebensalter und bei Berücksichtigung
der Bevölkerungsstruktur etwa 3 Millionen zusätzliche Arbeitskräfte
benötigt, wenn bis zum Erreichen der Rente gearbeitet werden soll. Bei
einem höheren Ausmaß an Frühverrentung werden nach gegenwärtigem
Stand etwa 1,2 Millionen Stellen fehlen.
Private Vorsorge
Die Private Vorsorge basiert der Grundidee nach auf dem Kapitaldeckungsverfahren.
Sie ist freiwillig. Das eingezahlte Kapital sowie die erwirtschafteten Kapitalzinsen
stehen daher im Prinzip ausschließlich dem Sparer zu. Dieses Kapital wird
nun entweder als Rente verbraucht oder als Einmalbetrag an den Anleger bzw.
Versicherten ausbezahlt.